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Die Berufsunfähigkeit
Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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- Wer braucht diese Versicherung?
- Wie wichtig ist diese Versicherung?
- Wann leistet diese Versicherung/ Was heißt berufsunfähig?
- Wie lange zahlt diese Versicherung?
- Wie unterscheiden sich die Angebote?
- Was sollten Sie bei Vertragsabschluss beachten?
- Wie kann ich meine bestehende Versicherung kündigen?
- Wieviel Versicherungssumme benötige ich?
- Was kostet die Versicherung?
- Was hat sich 2001 bei der gesetzlichen Rente geändert?
- Weitere Informationen zur gesetzlichen Änderung ab 2001
Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Im Prinzip braucht jeder, der über ein Einkommen verfügt und dieses auch benötigt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Angestellte müssen erhebliche Einkommensverluste hinnehmen, wenn sie allein auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Frührentner mussten im Jahr 2000 mit durchschnittlich 700 EUR monatlicher Rente auskommen.
Selbständige sind in der Regel gar nicht gesetzlich versichert und müssen ihre Absicherung daher selbst in die Hand nehmen.
Auch Studenten, Hausfrauen oder Hausmänner sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Für Kinder ist zumindest eine Erwerbsminderungsversicherung empfehlenswert.
- Studenten sind insbesondere in ihrer Freizeit gar nicht und während des Besuchs der Universität nur unzureichend geschützt. Das Risiko, durch Krankheit oder Unfall nie arbeiten zu können, haben Studenten aber auch. Beginnen Studenten zu arbeiten, sind sie in der Regel erst nach 5 Jahren über die gesetzliche Rentenversicherung geschützt.
- Hausfrauen bzw. Hausmänner verdienen zwar kein Geld, arbeiten aber viel. Auch hier ist eine Versicherung eventuell wichtig, wenn beim Verlust der Arbeitskraft eine Ersatzperson eingestellt werden muss.
- Für Beamte ist insbesondere während Ihrer Anfangszeit im Beruf eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Klausel über Dienstunfähigkeit ("Beamtenklausel") sinnvoll. In der Regel haben Beamte erst nach 5 Jahren Anspruch auf eine Zahlung durch den Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit.
Wie wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer plötzlich nicht mehr arbeiten kann, braucht trotzdem Geld. Sinkt das Einkommen plötzlich gewaltig ab, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.
Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft.
Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben.
Hauptursachen der Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle.

Wann leistet diese Versicherung/ Was heißt berufsunfähig?
Berufsunfähig ist, wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd (oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen) außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Die häufigste Variante leistet ab 50%iger Berufsunfähigkeit (BU). Vereinzelt werden auch Verträge abgeschlossen, die bereits ab 25%, bzw. 33,3% eine Teil-Leistung bieten. Bitte beachten Sie aber, dass die volle Leistung dieser Angebote erst ab 75% bzw. 66,7% ausbezahlt wird.
Wie lange zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Versicherung leistet so lange wie die Berufsunfähigkeit besteht. Maximal zahlt der Versicherer bis zum Ablauf der Versicherung.
Oft werden Verträge mit kurzer Laufzeit abgeschlossen um Beiträge zu sparen. In der Regel macht dies keinen Sinn, da ein finanzielles Problem entsteht, wenn die Leistung vor Erreichen des Rentenalters endet.
Wie unterscheiden sich die Angebote?
Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich enorm. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale sind:
-
Der Preis
70% Preisunterschied sind durchaus möglich. Hohe Preise führen nicht unbedingt zu einem besseren Produkt. Oft ist das Gegenteil der Fall. -
Die Leistung
Enorme Leistungsunterschiede sind bei dieser Versicherung normal. Top Versicherungsbedingungen sind in dieser Sparte extrem wichtig. Schlechte Versicherungsbedingungen führen im Schadenfall womöglich zu einem bösen Erwachen. -
Die Antragsfragen
Eine Frage wie "waren Sie jemals krank und wenn ja warum" kann kaum jemand richtig beantworten. Da unrichtige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, sind solche Fragen gefährlich.
Unter Umständen läuft dieser Vertrag ein Leben lang. Ein Wechsel des Versicherers kann nach Jahren eventuell nicht mehr möglich sein, da sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat und Sie kein Versicherer mehr aufnimmt.
Was sollten Sie bei Vertragsabschluss beachten?
Antragsfragen
Die Antragsfragen sind entscheidend für die Annahme des Antrages durch den Versicherer und eine eventuell später fällig werdende Rentenleistung. Deshalb ist es ratsam, die Fragen genau und richtig zu beantworten, ansonsten könnte die Gesellschaft bei der späteren Leistungsprüfung eine Rente ablehnen, wenn eine Erkrankung nicht angegeben wurde.
Beginn der Rentenzahlung
Viele Versicherer zahlen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn diese erst später festgestellt wird.
Andere bezahlen erst von dem Tag, an dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
Beitragszuschlag nach Antragsprüfung
Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag, so kommt kein Vertrag zustande. Bei einem Leistungsausschluss gilt dies ebenso. In beiden Fällen unterbreitet der Versicherer ein neues Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Erst mit Ihrer Unterschrift unter einer entsprechenden Vereinbarung wird diese auch Vertragsbestandteil. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen kann der Versicherer die Vertragsannahme auch ablehnen.
Beitragsstundung ab Meldung der Berufsunfähigkeit
Bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kann einige Zeit ins Land gehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind normalerweise auch die Beiträge zu entrichten. Viele Gesellschaften bieten für den Zeitraum von der Meldung bis zur Feststellung des Grades der Berufsunfähigkeit eine Stundung der Beiträge an.
Befristung des Rücktrittsrechts
Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben die Versicherer 10 Jahre lang ein Rücktrittsrecht, wenn der Kunde im Antrag etwas verschwiegen hat, was für den Abschluss des Vertrages relevant war. Einige Versicherer haben diese Fristen auf 5 Jahre oder sogar auf 3 Jahre verkürzt. Das Recht zur Anfechtung des Vertrages, z.B. wegen des bewussten oder gewollten Verschweigens, bleibt hiervon unberührt.
Berufsdefinition
Geben Sie im Antrag eine genaue Definition Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit an. Beispielsweise Arzt, der Fachrichtung Orthopädie, in eigener Praxis mit operativer Tätigkeit. Die genaue Angabe Ihres Berufes kann im Leistungsfall entscheidend zur Beurteilung einer Tätigkeit in einem anderen Beruf, der Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, sein.
Berufsgruppe
Je nach dem, wie risikoreich ein Beruf eingestuft ist, desto höher kann der Beitrag für die Versicherung sein. Vergleichen Sie dazu verschiedene Gesellschaften, denn die Einstufung und damit auch der Beitrag können sich unterscheiden.
Dynamische Erhöhung des Versicherungsschutzes
Die jährliche Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung gegen Mehrbeitrag ist aufgrund der Inflationsrate/Geldentwertung/Kaufpreisentwicklung sinnvoll und wichtig. Ansonsten kann sich über die Jahre bzw. Jahrzehnte eine ehemals passende Absicherung als zu gering herausstellen.
Unser Tipp:
Sinnvoll ist ein Angebot, dass auch im Leistungsfall die Rente garantiert dynamisiert.
Karenzzeiten von 0 bis 36 Monate
Eine Karenzzeit bedeutet, dass nach Eintritt der Berufsunfähigkeit die Rentenzahlung erst nach Ablauf dieser Frist beginnt. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger ist die Prämie.
Unser Tipp:
Unserer Meinung nach ist die Vereinbarung einer Karenzzeit nicht empfehlenswert, weil der Beitragsnachlass für die Verschiebung des Rentenbeginns zum einen relativ gering ist und zum anderen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit im Regelfall schwerwiegender sind als vorher angenommen; eine Verschiebung des Zahlungsbeginns in die Ferne ist für die Kunden somit eher nachteilig zu bewerten.
Nachversicherungsgarantien
Die meisten Gesellschaften bieten Möglichkeiten, die versicherte Rente aufgrund bestimmter Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Nachversicherungsmöglichkeiten werden z.B. häufig geboten bei: Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Kauf einer Immobilie, Beendigung der Berufsausbildung oder auch die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit etc.
Prognosezeitraum für die Dauer der Berufsunfähigkeit
Hier kommt es auf die Definition in den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft an. Wird beispielsweise ein Prognosezeitraum von 3 Jahren verlangt, so ist dies für den Arzt in der Regel schwer vorhersagbar; ein Prognosezeitraum von 6 Monaten ist für den Arzt durchaus möglich. Wichtig ist, dass in den Bedingungen die Gesellschaft die Rentenzahlung rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erbringt.
Rechtzeitige Meldung des Versicherungsfalles
Die Berufsunfähigkeit muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Wenn man sich länger als 3 Monate Zeit lässt, kann ein Versicherer, gemäß den Standardbedingungen, erst zu diesem Zeitpunkt zur Rentenzahlung verpflichtet sein. Zwischenzeitlich gibt es viele Bedingungswerke, in denen die Versicherer dennoch die Rentenleistung erbringt, wenn die verspätete Meldung nicht schuldhaft verursacht wurde.
Unser Tipp:
Melden Sie den Verdacht einer möglichen Berufsunfähigkeit sofort an die gesetzliche und private Rentenversicherung und gleichzeitig auch an Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Verzicht auf § 41 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Laut § 41 hat der Versicherer das Recht, die Prämie anzupassen bzw. sogar den Vertrag zu kündigen, wenn im nachhinein Umstände bekannt werden, die Einfluss auf den Abschluss des Versicherungsvertrages gehabt hätten.
Unser Tipp:
Im Bedingungswerk sollte der Versicherer Ihrer Wahl auf die Anwendung des § 41 verzichten.
Verzicht auf die Prämienanpassung gemäß § 172 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) Dieser Paragraph besagt, dass der Versicherer das Recht hat, die Prämie anzupassen, wenn die ursprüngliche Kalkulation nicht aufgeht und Versicherungsfälle sich häufen.
Wie kann ich meine bestehende Versicherung kündigen?
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind in der Regel ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündbar. Beachten Sie aber, dass Sie vorher eine Annahmebestätigung des neuen Versicherers haben sollten. Ansonsten kann es Ihnen passieren, auf einmal ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Oft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch in einer Kapitalversicherung wie einer Lebensversicherung eingeschlossen. Sie können die Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Vertrag ausschließen, um so zu preiswerterem oder besserem Versicherungsschutz zu kommen. Bitte beachten Sie aber, dass die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit in der Kapitalversicherung enthalten bleiben sollte.
Die Kündigung einer bestehenden Versicherung macht dann Sinn, wenn Sie
- Gesund sind und
- Für besseren Versicherungsschutz weniger bezahlen müssen oder
- Besseren Versicherungsschutz für gleiches Geld bekommen.
Wieviel Versicherungssumme benötige ich?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt maximal ca. 34% des letzten Bruttogehalts. Die Differenz zu Ihrem jetzigen Nettogehalt sollte über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sein.
Ab 5.150 EUR (in den neuen Bundesländern ab 4.350 EUR) monatlichem Bruttoeinkommen zahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge in die Rentenversicherung. Im Amtsdeutsch spricht man von der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung, nur bis zu dieser Höhe werden Beiträge entrichtet.
Ein Arbeitnehmer, der im Monat 10.000 EUR verdient, erhält folglich die gleiche Rente wie der, welcher nur 5.150 EUR pro Monat verdient.
Bei Hausfrauen, Studenten und Kindern ist die Versicherungssumme meist auf 1.000 EUR begrenzt.
Was kostet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach
- Alter
- Beruf
- Geschlecht
- Gesundheitszustand des Versicherten
- nach der Versicherungsdauer
- der Leistungsdauer
- und der Höhe der vereinbarten Rente.
Der Beitrag kann z.B. durch eine Karenzzeit reduziert werden. D.h. die Rentenzahlung beginnt z.B. erst nach einer Frist von 6 (12, 24) Monaten.
Die Vereinbarung einer kürzeren Versicherungsdauer führt ebenfalls zu Einsparungen. Beachten Sie aber, dass die Leistungsdauer trotzdem mindestens bis zum 60. Lebensjahr dauern sollte, da in der Regel frühestens dann, die Altersrente beginnt.
Einsparpotenzial ergibt sich auch durch die Vereinbarung von abweichendem Leistungsendalter.
So können Sie beispielsweise einen Vertrag bis Endalter 55 abschließen aber vereinbaren, dass die Leistung bis Alter 65 bezahlt wird, wenn Sie vor 55 berufsunfähig werden.
Was hat sich 2001 bei der gesetzlichen Rente geändert?
Seit dem 01.01.2001 ist die beschlossene Änderung der gesetzlichen Invalidenrente in Kraft. Eigene Vorsorge ist nun unverzichtbar geworden.
Die Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Ersetzt wurde diese durch die Erwerbsminderungsrente, sie fällt im Vergleich deutlich geringer aus und ist mit der bisherigen Regelung nicht vergleichbar.
Regelung für nach dem 1.1.1961 Geborene:
Das bisherige System der Berufs-/bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente fällt weg. Es wird ersetzt durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente.
Der erlernte Beruf bzw. die akademische Ausbildung zählen nicht mehr!
Eine entscheidende Änderung ist, dass nicht mehr Ihr erlernter Beruf für eine Rentenzahlung ausschlaggebend ist; allein das sogenannte "Restleistungsvermögen" auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist von Bedeutung. Bewertet wird nur noch, ob Sie überhaupt noch, in welchem Beruf auch immer, in der Lage sind zu arbeiten (Restleistungsvermögen).
| Im Detail: | bedeutet: | |
|---|---|---|
| Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden pro Tag |
keine Erwerbsminderungsrente | |
| Restleistungsvermögen von 3 Stunden bis unter 6 Stunden |
halbe Erwerbsminderungsrente ca. 17% vom letzten Bruttogehalt |
|
| Restleistungsvermögen unter 3 Stunden pro Tag | volle Erwerbsminderungsrente ca. 34% vom letzten Bruttogehalt |
Regelung für vor dem 2.1.1961 Geborene
Hier gilt, dass für die Definition des Restleistungsvermögens Ihr Beruf ausschlaggebend bleibt, die Rentenzahlung jedoch gemäß der neuen Erwerbsminderungsrente erfolgt.
| Konkret: | bedeutet: | |
|---|---|---|
| Wenn Sie mehr als 6 Stunden in Ihrem Beruf tätig sein können ... | keine Erwerbsminderungsrente | |
| Wenn Sie zwischen 3 bis unter 6 Stunden in Ihrem Beruf tätig sein können ... | halbe Erwerbsminderungsrente ca. 17% vom letzten Bruttogehalt | |
| Wenn Sie weniger als 3 Stunden in einem beliebigen Job tätig sein können... | volle Erwerbsminderungsrente ca. 34% vom letzten Bruttogehalt |
Ihre Einbuße in Zahlen
| Brutto | 4000 | 6000 | 8000 | 8600 |
| Netto (Steuerklasse 3) | 2976 | 2976 | 4923 | 5225 |
| Erwerbsunfähigkeitsrente (alt) | 1352 | 2028 | 2287 | 2347 |
| Volle Erwerbsminderungsrente (neu) | 1261 | 1891 | 2133 | 2188 |
| Berufsunfähigkeitsrente (alt) | 901 | 1352 | 1525 | 1564 |
| Halbe Erwerbsminderungsrente (neu) | 630 | 946 | 1066 | 1094 |
Private Vorsorge ist heute wichtiger denn je.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Änderung ab 2001
Seit dem 1. Januar 2001 sind gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch die neue Erwerbsminderungsrente ersetzt. Betrugen die staatlichen Rentenzahlungen im Falle eingeschränkter Erwerbsfähigkeit schon bislang nur einen Bruchteil des letzten Bruttogehalts, so sind diese Leistungen mit Jahresbeginn 2001 noch einmal gekürzt worden.
Die neue Erwerbsminderungsrente existiert in zwei Stufen: Entscheidenden Einfluss auf ihre Höhe hat die Verwendbarkeit des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt. Im Detail:
- Kann der Versicherte zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, erhält er die halbe Erwerbsminderungsrente; sie beläuft sich auf maximal 17 Prozent des letzten Bruttolohnes.
- Nur wenn er täglich weniger als drei Stunden arbeitsfähig ist, bekommt er die volle Rente in Höhe von maximal 34 Prozent seiner letzten Bruttobezüge.
- Ist ein Betroffener in der Lage, täglich noch über sechs Stunden einer Tätigkeit nachzugehen, so geht er leer aus.
(Der genaue Prozentsatz richtet sich für beide Varianten u.a. nach Anzahl und Höhe der geleisteten Rentenbeiträge.)
Die alten Bestimmungen sahen für vergleichbare Fälle - wenngleich unter anderen Bezeichnungen - noch Beträge von 28 bzw. 42 Prozent vor. Mit den früheren Sätzen betrug die durchschnittliche Monatsrente bei Teil-Berufsunfähigkeit in den alten Bundesländern 568 EUR monatlich, in den neuen Ländern 462 EUR - diese Leistungen reduzieren sich durch die Neuregelung noch einmal. Die Folge: Soll der bisherige Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit beibehalten werden, klafft die Versorgungslücke noch weiter auf.
Zwei weitere Maßnahmen der Rentenreform führen ebenfalls zu Leistungskürzungen:
- Wer am 1. Januar 2001 jünger als 40 Jahre war (also ab dem 2. Januar 1961 geboren wurde), erhält keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, wenn er in seiner bisherigen oder einer ähnlichen Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Dabei gilt: Ist jemand nicht mehr in der Lage, seinen bisherigen Beruf auszuüben, wird er auf andere Tätigkeiten am Arbeitsmarkt verwiesen. Diese "abstrakte Verweisung" erstreckt sich auch auf Jobs, die geringere Qualifikationen erfordern als die bisherige Beschäftigung.
- Bei allen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, wird die Höhe der Erwerbsminderungsrenten nach dem Umfang der täglich möglichen Arbeitszeit in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf berechnet. Hier spielt eine Verweisung auf berufsfremde Tätigkeiten keine Rolle.
Zu den Neuregelungen ein Zahlenbeispiel.
Ein Verwaltungsangestellter hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 3000 EUR. Bei einem Unfall erleidet der 37-jährige ein Schädel-Hirn-Trauma; danach ist er nur noch in der Lage, fünf Stunden täglich zu arbeiten. Die Unfallfolgen verhindern aber eine Rückkehr in seinen alten Beruf, das Unfallopfer übernimmt eine Stelle in der Registratur. Für die reduzierte Stundenleistung erhält er in der neuen Tätigkeit netto 700 EUR. Dazu kommen 20 Prozent aus der halben Erwerbsminderungsrente in Höhe von 600 EUR. Statt wie früher knapp 1700 EUR Monatsnetto für seinen Verwaltungsjob erzielt der Angestellte mit insgesamt 1300 EUR nurmehr ca. 75 Prozent vom alten Verdienst.
Dieses Beispiel verdeutlicht das Ausmaß der Versorgungslücke. Somit ergibt sich - seit dem Jahreswechsel verstärkt - die Notwendigkeit, staatliche Leistungen durch eine private Altersvorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit zu ergänzen.

