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Im Allgemeinen setzt sich die Altersvorsorge aus drei Säulen zusammen: Der gesetzlichen Vorsorge, einer ergänzenden erwerbsbasierten Alterssicherung sowie der privaten Vorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge gehört zur zweiten Kategorie, also der erwerbsbasierten Altersvorsorge. Dabei sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Alter, Invalidität oder Tod eine Vorsorgeleistung zu. Hierzu wird ein Teil des Arbeitnehmergehalts für die betriebliche Altersvorsorge reserviert. Der Arbeitgeber tritt dabei als Treuhänder für seinen Mitarbeiter ein und ist dafür verantwortlich, dass dem umgewandelten Gehalt (Entgeltumwandlung) eine wertgleiche Leistungszusage gegenübersteht.
Die betriebliche Altersvorsorge wird im Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt und in drei Zusageformen unterteilt:
- Die Leistungszusage, bei der dem Arbeitnehmer die Art und Höhe der erreichbaren Vorsorgeleistung mitgeteilt wird,
- die beitragsorientierte Leistungszusage, bei der der Arbeitgeber zudem die zur Finanzierung erforderlichen Beiträge mitteilt.
In diesen beiden Fällen der betrieblichen Altersvorsorge steht dabei die erreichbare Vorsorgeleistung zum Zeitpunkt der Zusageerteilung fest.
- Die Beitragszusage mit Mindestleistung, bei der der Arbeitgeber garantiert, die Beiträge an den externen Träger abzuführen und das mindestens die eingezahlten Beiträge zum Rentenalter zur Verfügung stehen – abzüglich der Beitragsanteile, die unter Umständen als Risikoausgleich verbraucht wurden. Für die Verzinsung übernimmt der Arbeitgeber keine Garantie, der Arbeitgeber hat aber die Aussicht auf die aus den Beiträgen erzielten Erträge.
In Deutschland sind fünf so genannter Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge zulässig, die alle versicherungsförmig ausgestaltet sind:
- Pensionskasse (ähnlich wie Lebensversicherungsunternehmen, gewährt Rechtsanspruch und ist steuerlich limitiert)
- Pensionsfond (versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die Rechtsanspruch gewährt)
- Direktversicherung (ähnlich wie Pensionskassen)
- Unterstützungskasse (eigenständige soziale Einrichtung, gewährt formal keinen Rechtsanspruch, was faktisch für den Arbeitnehmer unerheblich ist)
- Direktzusage (der Arbeitgeber fungiert in der direkten Funktion als Vorsorgeleister, er verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer, die Rente direkt auszuzahlen)
Der Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge für das Unternehmen liegt in den Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und Beiträgen für die Berufsgenossenschaft. Weiter profitiert das Ansehen eines Unternehmens mit einer guten betrieblichen Altersvorsorge, sie motiviert und bindet so die Mitarbeiter.
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Angestellte sind umfangreich. Hier die Wichtigsten:
- Beiträge in Direktversicherungen sind steuer- und sozialabgabenfrei
- Dadurch erreicht man mit geringen, spürbaren Nettoeinbußen weitaus höhere Vorsorgebeiträge
- In der Regel zahlt der Arbeitgeber einen Extrazuschuß, da auch er oft bei den Sozialabgaben einspart
- Bei zusätzlicher Umwandlung der Vermögenswirksamen Leistungen kann der Gesamtbeitrag ohne spürbare Einschnitte bei Nettoeinkommen bis zum Maximum von mtl. € 210,-- erhöht werden.
Gerade für junge Angestellte und Arbeiter ist die betriebliche Altersvorsorge die beste Absicherungsmöglichkeit für das Alter, denn fast jeder, der angestellt ist, kann sich über seine Firma zusätzlich absichern, dazu sind die Arbeitgeber seit 1.1.2002 verpflichtet. Bei einem Firmenwechsel kann man in der Regel den Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge in das neue Arbeitsverhältnis mitnehmen. In einigen Berufen gibt es so genannte berufsständische Versorgungswerke, aber auch einige Branchen bieten verschiedene Leistungen an, die sich auf die Bedürfnisse der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Branchengruppe spezialisiert haben.
Wenn Sie sich für eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden, sollten Sie unbedingt die verschiedenen Angebote vergleichen. Informationen und Vergleiche erhalten Sie von Ihrem professionellen Maklerunternehmen Media-Trend. Eine voreherige Abstimmung mit dem Personalbüro Ihres Unternehmens oder im Betriebsrat bzw. bei dem für Ihren Beruf zuständigen Berufsverband ist in der Regel zum Vorteil.

