Die private Krankenversicherung

Informationen zur privaten Krankenversicherung

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Unterschied Private und Gesetzliche Krankenversicherung:

1. Der Preis

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Preis nach dem Einkommen. Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten, egal ob Sie Single oder Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche.

Vergleichen Sie HIER alle gesetzlichen Krankenversicherungen >>>

Beispiel:

Bei einem Einkommen von z.B. 2.500 EUR könnte die Rechnung so aussehen:
2.500 EUR x 13,5% Beitragssatz = 337,50 EUR Monatsbeitrag
2.500 EUR x 1,7% Pflegeversicherung = 42,50 EUR Monatsbeitrag
Gesamter Monatsbeitrag = 380 EUR.

Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. In der Privaten Krankenversicherung bezahlt ein 30-jähriger Mann je nach Leistung ca. 150 EUR - 200 EUR pro Monat.

Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch privat Krankenversicherte erhalten eien Zuschuss zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.B. Kinder und Ehefrau. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages, allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt also: Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls 50% der Krankenversicherungsprämie, jedoch nicht mehr als maximal 225,19 EUR (6,75% von 3.336 EUR) in den alten Bundesländern bzw. 230,20 EUR (6,9% von 3.336 EUR) in den neuen Bundesländern im Jahre 2001.

2. Die Leistung

Die Private Krankenversicherung bietet die Chance, im Krankheitsfall die beste medizinische Versorgung mit den neuesten Behandlungsmethoden bereitzustellen. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind relativ identisch, ein Leistungsvergleich ist sehr schwierig. Jeder Versicherte einer Gesetzlichen Krankenversicherung hat unabhängig vom Beitrag den gleichen Versicherungsschutz.

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Leistungsunterschiede enorm. Das fängt damit an, dass man sich die Tarife eines Anbieters ganz nach seinen Wünschen zusammenstellen kann. Innerhalb der Privaten Krankenversicherung unterscheiden sich nicht nur die Tarife, sondern auch die Leistungen der einzelnen Anbieter. In der Privaten Krankenversicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihren Bedarf abstimmen.

Ob Ihnen ein Mehrbettzimmer genügt oder Sie lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, entscheiden Sie selbst. Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten. Die Form der Abrechnungen anfallender Arztkosten ist unterschiedlich. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip, das heißt, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend fest vorgeschriebener Gebührensätze ab. Er unterliegt hierbei dem Wirschaftlichkeitsprinzip, die Leistungen müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. Im Gegensatz dazu setzt die Private Krankenversicherung (PKV) auf die Kostenerstattung. Erstattet werden die im Versicherungsvertrag vereinbarten versicherten Kosten abzüglich der festgelegten Selbstbeteiligung.

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Gesetzliche Krankenversicherung:

Froh können wir darüber sein, dass Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt hat. Es sichert jedem eine Gesundheitsvorsorge auf hohem Niveau, auch wenn jener sich diesen nicht leisten kann. Da fast alles im Leben seine Vorteile und Nachteile hat, hat auch unser Gesundheitssystem seine "Macken":
Es trägt sich nicht mehr.

Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) leiden an akuter Geldnot. Die Ausgaben sind im Zeitraum von 1991 bis 1998 von 180 Milliarden auf 250 Milliarden angestiegen. Allein im ersten Quartal 1999 sind die Ausgaben für Medikamente um rund 15% im Vergleich zum Vorjahr in die Höhe geschossen.

Geplant sind weitere Leistungseinschränkungen. So soll es eine Liste von preiswerten Medikamenten geben, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Will der Patient ein anderes Medikament, weil er dieses besser verträgt, muss er dafür selbst zahlen. Ebenso soll es in Zukunft Beschränkungen in der freien Arztwahl geben.

Die enorme Kostenexplosion auf der einen Seite und die immer weniger werdenden Einzahler auf der anderen Seite, zwingen das System die Kosten auf die "Gutverdiener" zu verteilen. Denn in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag vom Bruttoeinkommen abhängig. Negativ für den Gutverdiener ist, dass höhere Beiträge nicht gleich bessere Leistungen bedeuten.

Spätestens hier sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie zur Aufrechterhaltung des Solidaritätsprinzips beitragen möchten, oder sich lieber für eine individuell zusammengesetzte private Krankenversicherung (PKV) entscheiden wollen.

Wir wollen Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen. Sie werden feststellen, dass die Private Krankenversicherung (PKV) gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fast immer mehr zu bieten hat und gleichzeitig wesentlich günstiger ausfällt.

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Wer kann sich privat versichern?

Wer muss sich gesetzlich versichern?

Angestellte, die unter 48.150 EUR pro Jahr oder 4.012,50 EUR brutto pro Monat verdienen sind versicherungspflichtig und müssen sich gesetzlich krankenversichern. Bezieher von Arbeitslosengeld sind ebenfalls pflichtversichert. Arbeitslose, die im letzten Arbeitsverhältnis privat versichert waren, können unter Umständen privat versichert bleiben.

Wer kann sich privat versichern?

Mit Ausnahme von Künstlern und Landwirten sind Selbständige und Freiberufler generell nicht versicherungspflichtig.

Angestellte, die über der Versicherungspflichtgrenze, d.h. über 4.012,50 EUR pro Monat bzw. 48.150 EUR pro Jahr verdienen, sind von der Versicherungspflicht befreit.

Beamten und Beamtenanwärtern gewährt der Staat freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Allerdings werden nicht alle Kosten, sondern nur ein Teil übernommen. Viele Gesellschaften bieten hierfür spezielle Beihilfeergänzungstarife, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes an. Diese Restkostentarife leisten für den Teil, den der Betroffene sonst selbst zu zahlen hätte.

Soldaten wird freie Heilfürsorge zuteil und sie sind daher von der Versicherungspflicht befreit. Studenten können sich innerhalb von 3 Monaten nach Einschreibung zum Studium mit einem entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in die Private Krankenversicherung eintreten.

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Wer kann sich Wie versichern ?

Selbständige mit Ausnahme von Landwirten und Künstlern können sich unabhängig vom Einkommen privat oder gesetzlich versichern.

Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen unter 46.350 EUR sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Personengruppe kann ihre Versorgung durch eine private Krankenzusatzversicherung aufwerten.

Angestellte die über 46.350 EUR pro Jahr verdienen sind freiwillig versichert. Sie können zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.

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Ist für mich die Private Krankenversicherung sinnvoll?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, das System zu wählen.

Private Krankenversicherung Beitrag

Mit einer privaten Krankenversicherung kann man viel Geld sparen. Müssen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere Partner selbst versichert ist, wird die private Versicherung trotz Kindern günstiger sein. Bei mehr als 3 Kindern verschiebt sich die Sache wieder.

Private Krankenversicherung Leistung

In der privaten Krankenversicherung können Sie ihren Versicherungsschutz so wählen, wie Sie es sich wünschen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Kassen.

Unser Tipp für die Private Krankenversicherung:

Wer gut verdient, sollte überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht versichert zu sein. Ein Selbständiger, der länger krank ist, weil er nicht die bestmögliche Therapie in Anspruch nehmen kann, hat sicher falsch gehandelt.

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Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

Gesetzliche Krankenversicherung

Nach einer Beitragserhöhung besteht vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, hat diese Personengruppe nicht. Sie kann aber zu einer günstigeren Kasse wechseln und darüber hinaus eine Krankenzusatzversicherung (<=Link) bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, um bessere Leistungen als die Standards der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erhalten.

Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung wechseln. Zwei Monate nach Ende des Kündigungsmonats kann der Versicherte in die neue Kasse eintreten.

Beispiel:

Am 15.06. wird gekündigt. Versicherungsbeginn beim neuen Versicherer ist dann der 01.09.

Private Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung richtet sich die Kündigungsfrist nach dem gewählten Tarif. In der Regel muss 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.

Unser Tipp:

Kündigen Sie erst, nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung der neuen Privaten Krankenversicherung vorliegen haben, dass sie ein anderer Versicherer aufnimmt. Es kann Ihnen sonst passieren, dass Sie bei derzeitigen Privaten Krankenversicherung gekündigt haben und eine anderere Private Krankenversicherung sie nicht aufnimmt.

Der sicherste Weg ist hier: Nutzen Sie einen kompetenten Versicherungsmakler wir die Media-Trend GmbH, der auf Fristen und korrekte Abwicklung zu achten hat.

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Gliederung der privaten Krankenversicherung

ambulanter Schutz

Alle Behandlungen außer Zahnbehandlungen oder stationäre Behandlungen im Krankenhaus, gehören zu den sogenannten "ambulanten Behandlungen". Durchgeführt oder verordnet werden die ambulanten Behandlungen von Ärzten, Heilpraktikern oder Homöopathen.

1. Vorsorgeuntersuchungen
Dienen der frühzeitigen Erkennung von Krankheiten (z.B. Krebsvorsorge). Man unterscheidet zwischen gesetzlich eingeführten Untersuchungen und darüber hinausgehenden Ausführungsbestimmungen. Einige Gesellschaften leisten für Vorsorgeuntersuchungen erst ab einem bestimmten Alter.

Begrenzt der Versicherer die Leistung auf gesetzlich eingeführte Untersuchungen, so ist der Versicherungsschutz eingeschränkt. Viele Versicherer zahlen alle Arten von Vorsorgeuntersuchen, zum Teil werden sogar stationäre Vorsorgeuntersuchungen bezahlt.

2. Hilfsmittel
Sind z.B. Brillengläser, Arm -und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchbänder, Leibbinden und Einlagen, Hörgeräte, Krankenfahrstühle usw. Nahezu alle Tarife bieten diese Leistungen an. Die Unterschiede liegen in der Anzahl der Verordnungen und in der Höhe der Erstattung pro Jahr.

3. Sehhilfen
Brillen und Kontaktlinsen fallen in diese Rubrik. Die Leistungen der Gesellschaften unterscheiden sich immens.

4. Heilmittel
Hierzu zählen z.B. Krankengymnastik, Massagen, Fango usw.

5. Impfungen
Unterschieden wird hier zwischen "normalen" Impfungen, z.B. gegen Kinderlähmung und speziellen Impfungen, z.B. Impfungen für Auslandreisen.

6. ambulante Krankentransporte
sind Fahrten mit dem Krankenwagen oder Taxi zum Arzt (z.B. wegen Gehunfähigkeit). Diese Leistung ist besonders für Dialysepatienten sehr wichtig.

7. ambulante Psychotherapie
Die meisten Gesellschaften unterscheiden bei der ambulanten Psychotherapie, ob die Behandlung ganz, teilweise oder gar nicht erstattet wird. Zu beachten ist auch, ob die Gesellschaft nur Ärzte oder auch Diplompsychologen als Behandler anerkennt.

8. alternative Heilmethoden
Manche Versicherer erweitern Ihr Bedingungswerk, und leisten auch für sogenannte alternative Heilmethoden. Die wichtigsten alternativen Heilmethoden sind: Homöopathie, Bachblütentherapie, chinesische Medizin, Ayurveda, Kneippkur, Naturheilkunde, Shiatsu Massage.

Wer besonderen Wert auf alternative Heilmethoden legt, schränkt die Auswahl der Versicherer deutlich ein. Nur wenige Anbieter glänzen hier mit guten Leistungen, unsere Experten helfen Ihnen gerne. Heilpraktikerleistungen sind bei den meisten Versicherern mitversichert.

zahnärztlicher Schutz

Zahnärztliche Leistungen umfassen alle Behandlungen, die durch Zahnärzte, Kieferorthopäden oder Kieferchirurgen ambulant durchgeführt werden.

Zahnersatz
sind Brücken, Kronen, Implantate und Zahnprothesen. Viele Tarife unterscheiden sich sehr stark in der Höhe der Erstattungsprozentsätze. Diese können zwischen 50 Prozent und 100 Prozent liegen.

Achtung: Manche Gesellschaften werten Inlays als Zahnersatz. Sie erhalten dann ggf. geringere Erstattungssätze.

Zahnbehandlung
umfasst alle "gewöhnlichen" Behandlungen, die der Zahnarzt durchführt. Das sind z.B. Füllungen, Entfernung von Zahnstein, jährliche Routineuntersuchung oder auch Parodontosebehandlungen. Die Erstattungsprozentsätze sind bei der Zahnbehandlung nicht so unterschiedlich wie in der Zahnersatzbehandlung.

Viele Versicherer haben sogenannte Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.

Inlays
Inlays sind Gold- oder Keramikfüllungen, die eine Alternative zu den gewöhnlichen Füllungen sind. Da für Inlays ausgezeichnetes Material verwendet wird und die Verarbeitung ziemlich aufwendig ist, sind Inlays teuer. Einige Gesellschaften sehen Inlays als Zahnbehandlung und andere wiederum stufen sie als Zahnersatz ein.

Kieferorthopädie
ist z.B. die Zahnspange, die eine Fehlstellung der Zähne korrigieren soll.

Achten sie darauf, dass bei Ihrem Kind der Erstattungsprozentsatz möglichst hoch ist.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Auch für Zahnärzte gibt es eine Gebührenordnung. Privatpatienten werden üblicherweise nach den Höchstsätzen der GOZ abgerechnet. Bei besonders aufwendigen Verfahren, kann der Zahnarzt auch mehr verlangen, als in der GOZ vorgesehen ist. Er kann allerdings nur dann mehr verlangen, wenn er mit Ihnen über die besondere Behandlung spricht und mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung macht. Diese ist für Sie bindend; ob Ihr Versicherer die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem Tarif.

Stationäre Behandlungen

Unter stationärer Behandlung versteht man die Behandlung und den Aufenthalt in Krankenhäusern und Sanatorien.

Ein- oder Zweibettzimmer
Legen Sie Wert auf höchsten Komfort im Krankenhaus? Um den Komfort der Privaten auch bei Krankenhausaufenthalten zu haben, sollten Sie einen Tarif wählen, bei dem das Ein- oder Zweibettzimmer versichert ist.
Beim Abschluss des Mehrbettzimmers sollten Sie beachten, dass Kosten der Chefarztbehandlung in der Regel nicht mitversichert sind.

Chefarztbehandlung
In allen Ein- oder Zweibettzimmer-Tarifen ist die Chefarztbehandlung im Krankenhaus enthalten. Unterschiede gibt es dahingehend, dass einige Gesellschaften bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen leisten, andere auch darüber hinaus.

Rooming in
bedeutet die Unterkunft eines Elternteils im Krankenzimmer des kranken Kindes. Manche Gesellschaften bieten "Rooming in" als Zusatzleistung an.

Unser Tipp:

Wenn Sie für Ihr Kind eine Krankenhaustageversicherung (KHT) abschließen, kann das KHT für die entstandenen Mehrkosten für die Begleitperson verwendet werden. 25 EUR je Tag reichen in der Regel aus.

Krankentagegeldversicherung

Angestellte

Das nach 6 Wochen Krankheit von der gesetzlichen Krankenversicherung auszuzahlende Tagegeld liegt deutlich unter dem bisherigen Lohn. Die entstehende Einkommenslücke, kann mit einer privaten Tagegeldversicherung geschlossen werden.

Die Einkommenslücke berechnet sich z.B. wie folgt:

Krankentagegeld ist immer wichtig. Die Einkommenslücke ist durch ein privat abgesichertes Krankentagegeld zu schliessen.

Bei höheren Einkommen wird die Einkommenslücke größer.
Das maximale Krankengeld beträgt 77,84 EUR pro Tag, bzw. 2.335,33 EUR pro Monat.

Selbständige

sichern ihr monatliches Einkommen in der Regel komplett über die Krankentagegeldversicherung ab. Da die Lohnfortzahlung hier entfällt, können kürzere Karenzzeiten gewählt werden. Je kürzer die Karenzzeit, umso höher fällt der Beitrag aus. In der Regel versichern Selbständige Karenzzeiten von 3 oder 4 Wochen.

Die Pflegepflichtversicherung (PPV)

Die PPV ist die durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Absicherung der Pflegebedürftigkeit.
Auch hier ist der Beitrag nicht vom Einkommen, sondern vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand abhängig.

Die Leistungen der PPV sind gesetzlich festgelegt.

Stufen der Pflegebedürftigkeit:

Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig (Hilfebedarf mind. 1 x täglich)

Pflegestufe II: Schwer pflegebedürftig (Hilfebedarf mind. 3 x täglich)

Pflegestufe III: Schwerst pflegebedürftig (Hilfebedarf rund um die Uhr)

Ambulante Pflege

  • Pflegegeld je nach Pflegestufe 205/ 409/ 665 EUR mtl.
  • Ersatz von Aufwendungen (Grundpflege u. hauswirtschaftliche Versorgung je Pflegestufe 383/ 920/ 1.432 EUR mtl. (in Härtefällen bei Stufe III bis zu 1.917 EUR)
  • Ersatzpflegekraft bis zu 4 Wochen im Wert bis 1.432 EUR p.a., Pflegehilfsmittel bis 31 EUR mtl.
  • Technische Hilfsmittel, leihweise od. 100% Erstattung, Verbesserung des Wohnumfeldes bis zu 2.556 EUR je Maßnahme (z.B. Hebegeräte)
  • Teilstationäre oder Kurzzeitpflege
  • Pflege in Einrichtungen der Tages- u. Nachtpflege je Stufe 383/ 767/1.074 EUR mtl.
  • Kurzzeitpflege bis zu 1.432 EUR mtl.

Stationäre Pflege
Auch hier richten sich die Kosten nach der Stufe der Pflegebedürftigkeit: Stufe I maximal 1.022 EUR, Stufe II 1.279 EUR und Stufe III 1.432 EUR mtl. In Härtefällen bis zu 1.687 EUR.

Pflege-Zusatzversicherung

Wem die Leistungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Pflege-Pflichtversicherung nicht ausreichen, kann sich zusätzlich absichern. Fast alle Gesellschaften bieten dafür spezielle Tarife an.

Sonstige Leistungen

Viele Gesellschaften bieten neue Leistungen an, die über den bekannten Rahmen hinausgehen. Folgende Leistungen gehören dazu:

Kuren:
Kosten für eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort sind i.d.R. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei einigen Gesellschaften besteht die Möglichkeit einen Kurzusatztarif zur Deckung der Unterkunftskosten abzuschließen (z.B. durch Kurtagegeld) Kuren dienen dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Arbeitskraft und der Gesundheit. Skeletterkrankungen oder Atemwegserkrankungen können durch Kuren geheilt oder gelindert werden.

Es gibt ambulante und stationäre Kuren:

ambulant
Eine Badekur mit Massagen, Fangopackungen usw. ist eine typische ambulante Kur. Welche Kosten der Versicherer übernimmt, ist vom Tarif des Versicherers abhängig.

stationär
Bei der stationären Kur ist der Patient in einer Kurklinik oder einem Sanatorium untergebracht.

Der Arbeitnehmer braucht normalerweise keine zusätzliche Absicherung in diesem Bereich, da die stationäre Kur in der Regel von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. BfA, LVA) bezahlt wird.

Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der Rentenversicherung sind, ist der Kurtarif ganz sicher eine wertvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes.

Heilpraktiker/Naturheilverfahren
Immer mehr Versicherte wollen Ihre Krankheiten lieber vom Heilpraktiker oder Homöopathen behandeln lassen. Es gibt auch Versicherer die Heilpraktikerleistungen ausschließen.
Einige Versicherer leisten nicht nur bei Heilpraktikerbehandlungen, sondern auch bei anderen alternativen Heilmethoden.

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Zahlt mein Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung?

Bei einer privaten Krankenvollversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Er zahlt jedoch nicht mehr, als für die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung beträgt (West und Ost) 227,82 EUR und für die Pflegeversicherung 28,69 EUR.

Ihr Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt.

Gesetzlich Versicherte müssen die Beiträge für Zusatzversicherungen selbst bezahlen.

Die Grenzwerte im Jahr 2002 betragen: West und Ost
Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung 3.450 EUR
durchschnittlicher Höchstsatz in der GKV 472,43 EUR
max. Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung 227,82 EUR
max. Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung 28,69 EUR

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Erhalte ich eine Beitragserstattung wenn ich längere Zeit keine Leistung der Privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen habe?

Viele Gesellschaften bieten eine Beitragsrückerstattung an, wenn für ein oder mehrere Kalenderjahre keine Leistungen geltend gemacht worden sind. Dabei kann es sinnvoll sein kleinere Rechnungsbeträge selbst zu tragen, da die Beitragsrückerstattungen mehrere Monatsbeiträge ausmachen können. 

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Welche Beitragserhöhungen sind für die Private Krankenversicherung zu erwarten?

Auf Preissteigerungen müssen sich alle einstellen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Dies liegt vor allem daran, dass die Kosten für die medizinische Versorgung immer weiter steigen. Die Tatsache, dass die Menschen immer länger leben und demzufolge länger medizinisch versorgt werden müssen, treibt die Kosten weiter nach oben.

Betrachtet man den Beitragsverlauf der letzten 20 Jahre, so sind die Beitragssteigerungen die private Krankenversicherung (PKV) und die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf ungefähr gleichem Niveau. Die durchschnittliche jährliche Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherer betrug in den vergangenen 15 Jahren 4,94 Prozent. Wer als besser verdienender Angestellter statt dessen freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse geblieben ist, dem wurden im selben Zeitraum jährlich rund 3,95 Prozent pro Jahr mehr für die Gesundheitserhaltung aus der Tasche gezogen.

Zu beachten ist hierbei, dass die GKV in diesem Zeitraum erhebliche Leistungskürzungen eingeführt hat.

Die Tendenz, die gesetzliche Krankenkasse zu verlassen und sich in die Hände einer privaten Krankenversicherung zu begeben, nimmt zu. Diese Entwicklung schwächt die gesetzlichen Kassen zunehmend, da sie ausgerechnet die Mitglieder verlieren, die am meisten einzahlen. Diese sogenannten "besten Risiken" zu verlieren, führt zu zusätzlichen Beitragssteigerungen.

Steigt der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung?

Im Gesundheitswesen droht eine Explosion der Beiträge. Nach Expertenansicht könnte der Gesetzliche Krankenkasse Beitrag langfristig auf 30% steigen.

Hintergrund ist ein Urteil des EuGH vom Oktober 2000. Danach müssen die Bereitschaftsdienste der Krankenhäuser künftig als Arbeitszeit gewertet werden. Hierdurch würden Mehrkosten von ca. 1 Mrd. EUR pro Jahr anfallen.

Experten warnten bei einer Tagung der Enquete-Kommission zum Thema "Demographischer Wandel" vor einer massiven Verschärfung der Finanznöte der Kassen. Durch die steigende Lebenserwartung der Menschen, mitverursacht durch die immer bessere medizinische Versorgung, drohe der Beitrag nach Expertenansicht gewaltig nach oben zu klettern. Beitragssätze könnten von derzeit 13,5% auf 20 oder gar 30% ansteigen.

Die Gesundsheitsökonomen Henke und Cassel plädierten deshalb dafür, den Kassen neue Geldquellen zu erschließen. Künftig sollten auf alle Einkünfte Beiträge erhoben werden, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern sollte eingeschränkt werden. Zusätzlich sollte der Arbeitgeberbeitrag eingeschränkt werden.

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Was tun die Versicherer gegen steigende Beiträge im Alter?

Die gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigen die Tatsache der steigenden Lebenserwartung derzeit nicht, da Sie nach dem Umlageverfahren arbeiten.

Die privaten Krankenkassen berücksichtigen die steigende Lebenserwartung in ihrer Kalkulation. Weil Senioren mehr ärztliche Leistungen benötigen, werden Teile der Versichertenbeiträge in sogenannten Altersrückstellungen verzinslich angesammelt. Im Rentenalter werden die Rückstellungen nach und nach aufgelöst, um stark steigende Prämien zu vermeiden.

Zusätzlich wird in der privaten Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser wird ab dem 65. Lebensjahr zum Einfrieren der monatlichen Beiträge eingesetzt.

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Was bedeutet Selbstbeteiligung (SB)?

Selbstbeteiligung ist der Anteil der Rechnung, der vom Versicherten selbst bezahlt wird.
Es gibt Tarife mit einer Selbstbeteiligung nur im ambulanten Bereich, bei anderen wiederum gilt die Selbstbeteiligung insgesamt über alle drei Bereiche (ambulant, zahn und stationär).

Jeder will möglichst keine Selbstbeteiligung, d.h. Erstattung 100% seiner Rechnungen. Meistens lohnen sich Tarife ohne SB nicht, da Selbstbeteiligungstarife unterm Strich eigentlich immer günstiger sind.

Beispiele zu Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung:
Gesellschaft SB
Selbstbeteiligung
monatlicher
Beitrag
monatlicher
effektiver Beitrag
jährliche
Einsparung
Krankonia Keine 340 EUR 340 EUR Keine
Krankonia 750 EUR 234 EUR 296 EUR 558 EUR
Gesundia Keine 354 EUR 354 EUR Keine
Gesundia 1.500 EUR 189 EUR 314 EUR 480 EUR
Perfecta Keine 406 EUR 406 EUR Keine
Perfecta 2.250 EUR 64 EUR 293 EUR 1.360 EUR
Erklärung effektiver Beitrag: Monatsbeitrag + jährliche Selbstbeteiligung geteilt durch 12 Monate

Unser Tipp:

Die hier dargestellten Ersparnisse würden den für Sie schlechtesten Fall darstellen. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten unter der jährlichen Selbstbeteiligung, so ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der Selbstbeteiligung der Einsparung hinzu zu rechnen.

Es gibt Gesellschaften, die bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr die Selbstbeteiligung halbieren, das gilt manchmal auch für Kinder.

Hohe Selbstbeteiligungen erzeugen bei den Versicherten ein anderes Leistungsverhalten.
Da diese Tarife eine geringere Schadenhäufigkeit haben, sind sie deshalb deutlich billiger.

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Welche Regeln gelten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung?

Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss, so kommt kein Vertrag zustande. Gegebenenfalls kann der Antragsteller das Angebot des Versicherers durch Unterschrift annehmen.
Generell kann der Versicherte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten.

Die Antragsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Hier hilft Ihnen Ihr zuverlässiges Versicherungsmaklerunternehmen Media-Trend!

Gesundheitsprüfung

Vor der Aufnahme gibt es in der privaten Krankenversicherung die Risikoprüfung. Mittels Antragsfragen wird der Gesundheitszustand des zu Versichernden ermittelt. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag fordern, die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen, oder den Antrag sogar ablehnen.

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Kann ich auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

"Einmal Privat, immer Privat", ein Satz der so nicht ganz stimmt.

Angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren

Sinkt Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze, so sind Sie wieder versicherungspflichtig und müssen in die Gesetzliche zurück.
Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie in der Regel ebenfalls wieder in die Gesetzliche zurück.

Achtung: Sollten Sie doch einmal unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen und in der Gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig werden, so achten Sie bitte auf eine Anwartschaftsversicherung für die Private.

Personen über 55 Jahren

Sinkt Ihre Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze oder wechseln Sie als Selbständiger wieder in ein pflichtversichertes Angestellenverhältnis, so sind Sie weiterhin versicherungsfrei und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie in den letzten fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig waren.

Selbständige

Wenn Sie als Selbständiger in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bei dem Ihr Jahresbruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von 48.150 EUR (mtl. 4.012,50 EUR) liegt, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich. Der bisherige private Krankenversicherungsvertrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht, also z.B. nach Beginn des Angestelltenverhältnisses, rückwirkend zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden und eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Haben Sie diese Frist verpasst, ist nur eine Kündigung zum Ende des Monats möglich, in dem Sie dem Versicherer die Versicherungspflicht nachweisen.
Wenn man seine bisherige berufliche Tätigkeit z.B. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich.

Einfach wieder in die Gesetzliche zurück - das geht laut Gesetz nicht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass einige gesetzliche Kassen gerne gutverdienende Neumitglieder aufnehmen.

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