News & Infos
Dezember, 2009 !!!!!!!!
Umzug
Seit Dezember erreichen Sie uns unter unserer neuen Anschrift und Rufnummern:
Media-Trend GmbH / Ritterburg Räck Haus Donk, 47918 Tönisvorst -------- Tel. 02156-49 79 - 262 & Fax. -263
Januar, 2009
Kein Krankengeld für Selbstständige ab 01. Januar 2009
Ab 01.01.2009 erhalten Selbstständige die noch gesetzlich Krankenversichert sind keine Tagegeldleistungen mehr!!
Januar, 2009
Die Abgeltungssteuer kommt 2009
Beschlossen: Ab 2009 kassiert der Fiskus von sämtlichen Kapitalerträgen pauschal 25 Prozent.!!
Januar 2008
Neues VVG tritt in Kraft
Zum 1.Januar 2008 tritt das neue Versicherungs-Vertragsgesetz in Kraft und bringt viele entscheidende Vorteile für Kunden.
Juli 2007
Neue EU-Vermittlerrichtlinie
Zum 1.Juli 2007 gelten neue, erheblich geänderte Vermittlerrichtlinien, auch in Deutschland. Viele wird es nicht mehr geben, wir erfüllen alle Anforderungen!
Service-Center
Wissenswertes & Nützliches
Unser Service-Center bietet Ihnen neben umfangreichen Informationen, verschiedenen Onlinerechnern und Broschüren hilfreiche Tipps und Tricks.
Das neue VVG - Versicherungsvertragsgesetz
Vorteile für Verbraucher (Auszug vom BdV - Bund der Versicherten e.V.)
Mit Beginn 2008 stand der Versicherungswirtschaft ein grundlegender Wandel ins Haus: „Die Reform des mehr als hundert Jahre alten Versicherungsvertragsgesetzes, in Kurzform ‚VVG‘, bringt Verbrauchern eine Reihe von Vorteilen, für die wir lange gekämpft haben“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck. Das hat bereits jetzt schon Auswirkungen auf das Jahr 2009.
Ab 1. Januar 2008 gibt es prinzipiell keinen Versicherungsvertrag mehr, dem nicht eine Beratung einschließlich Dokumentation vorangegangen wäre. Und bevor der Antrag unterschrieben wird, müssen beim Verbraucher sämtliche Informationen inklusive Versicherungsbedingungen auf dem Tisch liegen. Lilo Blunck: „Damit muss niemand mehr wie in der Vergangenheit blind unterschreiben.“ Es gibt davon nur wenige Ausnahmen, etwa wenn ein Vertrag im Fernabsatz über das Internet abgeschlossen wird oder wenn der Versicherungskunde ausdrücklich auf die Beratung verzichtet.
Eine der ganz wesentlichen Neuerungen zugunsten des Verbrauchers ist die Streichung des „Alles-oder-nichts-Prinzips“: Wenn er vertragliche Pflichten grob fahrlässig verletzt hat, geht er im Gegensatz zu früher nicht mehr leer aus. Die Leistungen werden lediglich nach der Schwere seines Verschuldens gekürzt. Lilo Blunck: „Wir werden sorgfältig beobachten, welche Maßstäbe die Versicherungswirtschaft dabei anlegen wird.“
Für die Lebensversicherung erhält der Interessent ab 1. Januar 2008 eine Modellrechnung über garantierte und prognostizierte Leistungen. Zur besseren Übersicht wird ihm diese Rechnung mit drei verschiedenen, realistischen Zinssätzen präsentiert. Zusätzlich erfährt der Verbraucher ab 1. Juli 2008 vor Antragsunterschrift die kalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten.
„Mit besonderer Freude sieht der BdV die Veränderungen bei den Rückkaufswerten und Überschussbeteiligungen bei Lebensversicherungen“, betont BdV-Chefin Blunck. Denn nach dem neuen VVG fällt der Rückkaufswert bei Kündigung in den ersten Jahren höher als früher aus. Grund: Die Abschlusskosten müssen nun auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Der BdV nimmt das mit Genugtuung zur Kenntnis, weil er sich über viele Jahre dafür eingesetzt und 2005 ein entsprechendes Urteil beim Bundesgerichtshof für seine Mitglieder initiiert hat.
Doch Wermutstropfen bleiben: Nach Auffassung des Bundes der Versicherten hat der Gesetzgeber die Chance verpasst, die Vergleichbarkeit der kapitalbildenden Versicherungen mit anderen Anlageformen herzustellen. Ebenso wurde versäumt, die Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit festzulegen. Lilo Blunck: „Wäre das so, käme der Versicherte mit seinen Zahlungen nämlich rascher in die Sparphase und würde bei früher Kündigung mehr zurückbekommen.“
Auch dafür hat der BdV gestritten und zwar 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht, jetzt steht es im Gesetz: Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Beteiligung an den „Stillen Reserven“ (Überschussbeteiligung). Bei Beendigung des Vertrages muss ihm die Hälfte ausbezahlt werden; die andere Hälfte bleibt dem Unternehmen.
Für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen worden sind, gilt das neue VVG erst ab 1. Januar 2009. Das trifft beispielsweise für die Besserstellung bei „grober Fahrlässigkeit“ zu. Von der Regelung zur Überschussbeteiligung können bestehende Verträge schon ab Jahreswechsel für die restliche Laufzeit profitieren. Sehr ärgerlich, aber das Bundesjustizministerium hat es bestätigt: Die Berechnung des Rückkaufswertes nach dem neuen VVG greift für die bis 2007 abgeschlossenen Policen gar nicht.
Die Media-Trend GmbH und das neue VVG
Selbstverständlich ist auch bei der Media-Trend das neue VVG angekommen und wird täglich in der Praxis angewand. Sollten Ihnen vor Antragstellung oder auch danach Unterlagen feheln oder haben Sie spezielle Fragen zu den einzelnen Neuerungen, sprechen Sie uns an. Wir werden wie gewohnt bemüht sein, Ihnen "Beamten- und Versicherungsdeutsch" in verständlicher Weise zu erklären.

